Ackermann verdaut Griechenland und macht ein “Breuerchen” – ein Fall für die Juristen? (13.05.2010)

Der Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, spekuliert jetzt schon im Fernsehen. Dass er im Kanzleramt ein- und ausgehen darf und dort wie wohl kein anderer nicht demokratisch gewählte Bürger die deutsche Finanz- und Wirtschaftspolitik in seinem Sinne - 25 Prozent Rendite – beeinflussen kann, reicht ihm nicht.

Gerade erst hatte der Milliarden-schwere Rettungsschirm der EU etwas Ruhe in das halsbrecherische Geschehen auf den Finanzmärkten gebracht, den freien Fall des Euro gebremst und den irrationalen Preisanstieg für griechische Staatsanleihen gestoppt, da ließ Ackermann, nach der zukünftigen Zahlungsfähigkeit von Griechenland befragt, verlauten:

“Ob Griechenland über die Zeit wirklich in der Lage ist, diese Leistungskraft aufzubringen, das wage ich zu bezweifeln.”

Vielleicht hält die Deutsche Bank ja doch mehr Kreditausfallversicherungen für griechische Staatsanleihen in ihrem Portfolio, als sie zugibt.

Das ruft Erinnerungen an Rolf-E. Breuer wach. Der hatte als Vorstandssprecher der Deutschen Bank über das im Jahr 2002 ins Trudeln geratene Medienunternehmen von Kirch öffentlich verlauten lassen, dass es allgemein bekannt sei, dass Kirch keine Kredite mehr bekomme.
Nach Auffassung des Medienunternehmers Kirch hat diese Äußerung die Banken dazu veranlasst, ihm seine Kredite zu kündigen und seine Insolvenz so erst verursacht.

Kirch hatte daraufhin die Deutsche Bank verklagt. Der BGH entschied in seinem Urteil vom 24. Januar 2006, dass Breuer und die Deutsche Bank mit der Äußerung über die Kreditwürdigkeit des Deutsche-Bank-Kunden Kirch vertragliche Pflichten verletzt haben, und dass Breuer und die Deutsche Bank für jene Schäden haften müssten, die mit Breuers Äußerungen in einem direkten Zusammenhang stünden. Letzteres zu klären, dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen.

Wenn sich der jetzige Deutsche-Bank-Chef Ackermann nun skeptisch über die Kreditwürdigkeit Griechenlands äußert, stellt sich die Frage, ob er für etwaige Folgen – erneute Verteuerung griechischer Staatsanleihen – nicht auch entsprechend belangt werden kann und müsste. Wenn die Deutsche Bank griechische Staatsanleihen und Kreditausfallversicherungen für griechische Staatsanleihen hält, wäre Griechenland ja gewissermaßen auch ein Kunde der Deutschen Bank. Ein Fall, der auch den deutschen Steuerzahler interessieren dürfte, der ja bis dato die Kosten für die Finanzkrise tragen muss.

Juristen, übernehmen Sie!


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