“Solang das Grundgesetz es will”, ist nicht ganz richtig. Denn wie wir mittlerweile zur Genüge wissen, backen sich die Parteien in vielen Fällen ein Ei auf das Grundgesetz. Dennoch gut, dass es in diesem Fall, dem der Sonntagsruhe, zumindest auf den Baustellen im Regierungsviertel noch gilt. Dort standen heute Vormittag um zehn Uhr die Kräne still. Nur der Krankenwagen, der die Luisenstraße in dem Moment der Aufnahme befuhr, machte Geräusche, ansonsten herrschte Ruhe. Ach, würden die Gesetzgeber doch generell ihre Politik mehr darauf ausrichten, uns auch einmal Ruhe zu gönnen, anstatt die Drehzahl ständig zu erhöhen und uns dies auch noch als “Freiheit” zu verkaufen!
Natürlich haben es sich unsere Gesetzgeber nicht nehmen lassen, diesen Artikel des Grundgesetzes, unsere Sonntagsruhe, nach Kräften aufzuweichen; man denke nur an die Ladenöffnungszeiten. Dabei gilt doch das seit langem auch regelmäßig in den Einzelhandelsumsätzen ablesbare, vom Ökonomen Wolfgang Stützel so gefasste
“Paradoxon des Ladenschlusses:
Partialsatz: Jeder selbständige und ohne Angestellte arbeitende Einzelhändler kann durch die Verlängerung der Öffnungszeit seines Ladens seinen Absatz so stark ausdehnen, dass der Mehrgewinn die persönliche Mehrbelastung weit übersteigt.
Globalsatz: Der Gesamtabsatz der genannten Einzelhändler wird durch Änderung der Ladenöffnungszeiten nicht verändert. Verlängerung der Öffnungszeit bringt nur Mehrbelastung, keine Absatzsteigerung.”
(Quelle: Wolfgang Stützel, Volkswirtschaftliche Saldenmechanik, 2. Aufl., Tübingen 1978, S. 42)
Zur ergänzenden Erläuterung ließe zwischen den Partial- und Globalsatz noch folgender Zwischensatz einschieben:
Größenmechanik: Jeder genannte Einzelhändler bzw. jede Gruppe dieser Einzelhändler kann den Absatz durch verlängerte Ladenöffnungszeiten nur in dem Falle und in dem Maße ausdehnen, als die Komplementärgruppe, die verbleibenden Einzelhändler also, an Absatz verliert.
Sei´s drum: Genießen Sie heute einfach den sonnigen Sonntag!
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