Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen sendet mit vorläufigem Verbot der Kürzung von Hartz IV Sätzen positives Signal – Antrag gegen Sanktionen insgesamt aber abgelehnt

Das Hamburger Abendblatt meldet:

“Die Grünen ziehen mit der Forderung nach tiefgreifenden Sozialreformen in den Bundestagswahlkampf 2013. Der Parteitag in Hannover hat dazu am Sonnabend einen Leitantrag beschlossen, in dem ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro und die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze von 374 auf 420 Euro verlangt wird. Zudem soll es den Jobcentern bis auf weiteres verboten werden, Arbeitslosen die Hartz-Bezüge zu kürzen.” (Hervorhebung Wirtschaft und Gesellschaft)

Dazu auch die Mittelbayerische Zeitung:

“Engagiert debattierten die Grünen über Sanktionen für Langzeitarbeitslose und die Rente mit 67. Am Ende setzte sich der Vorstand durch mit der Forderung nach einer befristeten Aussetzung der durch Arbeitsagenturen ausgesprochene Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher, solange die Betroffenen nicht mehr Rechte gegenüber ihren Fallmanagern bekommen.” (Hervorhebung Wirtschaft und Gesellschaft)

Dass die Mindestlohnforderung nun schon seit Jahren bei 8,50 verharrt, nicht nur bei den Grünen, sondern auch bei SPD und DGB, ist wirklich armselig. Auch, dass der Vorstand sich gegen die Abschaffung von Sanktionen durchsetzte, zeigt, dass die Agenda-Politiker in der Spitze der Grünen immer noch bestimmend sind. Aber immerhin: Das Thema kam auf den Tisch, und es wurde darüber gestritten – mit einem Ergebnis, das eine befristete Aussetzung vorsieht. Ob so etwas auch noch bei der SPD möglich ist?

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