Die Bundesregierung hat in ihren Modellrechnungen zur Rentenentwicklung im aktuellen Rentenversicherungsbericht verschieden Zahlen zugrundegelegt. Nach den Zahlen der Bundesregierung zur Entwicklung der Bruttostandardrente verlieren die Rentnerinnen und Rentner unter Berücksichtigung des Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) im nächsten Jahr real, und die von der Bundesregierung unterstellten Rentensteigerungen in den Folgejahren sorgen für einen ungefähren Inflationsausgleich bis 2026 (Rentenversicherungsbericht: Bei Einhaltung des Inflationsziels sinken die Renten im nächsten Jahr real um 1 Prozent).
Im Rentenversicherungsbericht werden jedoch auch die Gesamtrentenzahlbeträge nach alten und neuen Ländern ausgewiesen. Auf die dort unterstellte Entwicklung wird – ohne es genau zu benennen – in den Nachrichten Bezug genommen. So meldet der Deutschlandfunk heute früh: “Der Prognose zufolge steigen die Renten bis 2016 im Westen um 8,5 Prozent, im Osten um rund 11,5 Prozent.” Entgegen den Nachrichten im Deutschlandfunk, der die Zahlen als Prognose bezeichnet, verweist die Bundesregierung allerdings selbst explizit darauf, dass es sich bei ihren Berechnungen gerade nicht um Prognosen handelt, sondern um reine Modellrechnungen. Wie ist diese unterstellte Entwicklung nun zu bewerten?
Die Graphik oben zeigt, dass in den kommenden Jahren kaum eine Angleichung der Rentenniveaus in den alten und neuen Ländern stattfindet.
Darüber hinaus relativiert sich auch diese in den Medien als “deutlich” bezeichnete Rentensteigerung, wenn man sie um das Inflationsziel der EZB bereinigt und nach Frauen und Männern in den alten und neuen Ländern unterscheidet.
Demnach müssen die Rentnerinnen und Rentner in den alten Ländern im kommenden Jahr real Rentenverluste hinnehmen; für Frauen und Männer in den alten Ländern würden die Renten 2013 um 1 Prozent sinken; für Frauen in den neuen Ländern hingegen um 2 Prozent zulegen, für Männer in den neuen Ländern um 1,4 Prozent.
Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll folglich ein Gutteil der Rentenangleichung zwischen alten und neuen Bundesländern über einen realen Rentenverlust in den alten Ländern erzielt werden.
Die aufgrund des langen Zeitraums wesentlich unsicheren, in den Nachrichten aber wiedergegebenen kumulierten Steigerungsraten bis 2016 relativieren sich wiederum, wenn man erneut das Inflationsziel der EZB berücksichtigt. Die reale Rentensteigerung für vier (!) Jahre betrüge dann für Frauen und Männer in den alten Ländern gerade einmal 0,6 Prozent, für Frauen in den neuen Ländern 3,3 Prozent, für Männer 3,4 Prozent.
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