Wir haben vor wenigen Wochen das Feiern Katrin Göring-Eckards als “Anwältin der Ärmsten” und “Kämpferin für soziale Gerechtigkeit” zum Anlass genommen, einmal im Archiv des Deutschen Bundestages zu stöbern und in den dort abgelegten Protokollen nachzulesen, wie sie denn geredet und abgestimmt hat über die einschneidensten Sozial-”Reformen” seit Bestehen der Bundesrepublik, die viele vor allem als Agenda 2010 und Hartz IV kennen und als Sozialabbau erfahren und begreifen. Die Ergebnisse standen im krassen Widerspruch zu den oben zitierten Attributen, die Steffi Lemke, politische Bundesgeschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, der frisch gekürten Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt zugesprochen hat.
In einem weiteren Beitrag haben wir wiederum eine Aussage der SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles zur Riesterrente zum Ausgangspunkt genommen, um erneut im Archiv des Deutschen Bundestages nachzuschauen, wie sich denn diese Politikerin, die ja einmal als links und Gegnerin der Teilprivatisierung der Rente galt, entwickelt hat. Ein verblüffendes Ergebnis: Alle, auch vermeintlich linke und soziale Aushängeschilder in der SPD, haben seinerzeit für die Teilprivatisierung der Rente und die Absenkung des Rentenniveaus gestimmt.
Wir erhielten daraufhin Zustimmung zu dieser Art Dokumentation, auch von Grünen und Sozialdemokraten; offensichtlich wollen viele Menschen wissen, auf wen sie sich verlassen können bzw. wer sie verlassen zurücklässt, und mehr Ehrlichkeit und weniger Selbstdarstellung in der Politik. Und begründet und rechtfertigt die zumindest in Teilen zu beobachtende Kluft zwischen Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag und Außendarstellung von Politikern nicht tatsächlich die gehörige Portion Verunsicherung bzw. Parteienverdrossenheit ein gutes Stück weit mit? Ich meine schon. Und nicht nur das. Das Stimmverhalten der Politiker zeigt in meinen Augen, dass der Gehorsam gegenüber der Parteilinie und die Angst um die politische Karriere nicht selten über die zumindest nach außen vertretene Überzeugung siegt.
Ohne diesen Sachverhalt ist der Durchmarsch beim Sozialabbau, der unter Gerhard Schröders rot-grüner Koalition den Menschen oktroyiert wurde, wohl auch gar nicht in Gänze zu verstehen. Es fehlte an wirklichem Widerstand, an individuellen Zeichen, an Weckrufen, die, wären sie von einem entsprechend konsequenten Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag auch nur von Einzelnen unterstrichen worden, möglicherweise mehr Widerstand deutlich gemacht und hervorgerufen hätten. Aber, wie antwortete Heinrich Böll bereits dem legendären Kurt Vonnegut auf die Frage: “What´s the main character of Germans?” “Obedience.” (Was ist der Hauptcharakter der Deutschen? Unterordnung.)
Hier nun ein weiteres und sicherlich nicht das letzte Beispiel dieses Phänomens. Weder Befürworter noch Gegner der Hartz-”Reformen” würden bestreiten, dass diese die ökonomischen und sozialen Bedingungen, unter denen die Menschen leben müssen, fundamental verändert haben. Die Zumutbarkeitsregeln und Sanktionen, die mit Hartz IV in Gesetz gegossen wurden, genauer in das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, sind ein, wenn nicht der wesentliche Teil davon. Das erstaunliche wiederum: Auch diesem Gesetz haben am 17. Oktober 2003 alle, auch die “Linken” in der SPD, ohne Ausnahme zugestimmt! Spiegel online konnte am selben Tag unter der Überschrift “Arbeitsmarktreformen – Rot-Grün drückt beide Hartz-Gesetze durch” berichten:
“Freude bei Gerhard Schröder: Bei den Abstimmungen über die Arbeitsmarktreformen konnte Rot-Grün eine eigene Mehrheit aufbieten…Der Kanzler appellierte jetzt an die Unions-regierten Länder, Hartz III und IV ihren Segen zu geben…Schröder wertete das Abstimmungsergebnis als Beleg für die Geschlossenheit der rot-grünen Koalition. Die Ergebnisse zeigten, ´dass die Koalition geschlossen steht, wenn es darum geht, Deutschland zu modernisieren´, sagte Schröder…Für das Hartz IV genannte Gesetz stimmten 306 Abgeordnete, 291 votierten dagegen. Es gab eine Enthaltung. Damit wurde die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum künftigen Arbeitslosengeld II beschlossen. Außerdem wird die Zumutbarkeit zur Annahme einer Beschäftigung verschärft…Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte sein politisches Schicksal mit der Durchsetzung der rot-grünen Reformagenda verknüpft. Nach Zugeständnissen der Koalitionsspitzen an interne Reformkritiker steht einer rot-grünen Mehrheit aber nichts mehr im Wege. Nur der ostdeutsche Grünen-Abgeordnete Werner Schulz hatte angekündigt, dass er sich der Stimme enthalten will. Seine Fraktionskollegin, Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer, warb im Berliner `Tagesspiegel` dafür um Verständnis. Die Mehrheit sei gesichert. `Deshalb ist absolute Geschlossenheit weder notwendig, noch wäre sie unter Demokratiegesichtspunkten eine Auszeichnung für Rot-Grün.”
Erst, nachdem die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat zu dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) noch weitere Verschärfungen der Zumutbarkeitsregeln vorsah, stimmten sechs Sozialdemokraten in der namentlichen Abstimmung am 19. Dezember 2003 dagegen, darunter auch Ottmar Schreiner und Rüdiger Veit. Andere “Linke”, wie Hilde Mattheis, heute Vorsitzende der DL 21, der Demokratischen Linken in der SPD, Ernst Dieter Rossmann, heute Vorsitzender der Parlamentarischen Linken in der SPD, und Klaus Barthel, heute Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD, stimmten selbst hier noch mit Ja.
Spiegel online berichtete am 19.12.2003 unter der Überschrift “Der Reform-Marathon hat begonnen“:
“Die von der rot-grünen Koalition angestrebte eigene Mehrheit bei der Abstimmung des Bundestages über einen Teil des Reformpakets wackelt. Bei einer Probeabstimmung der SPD-Fraktion votierten am Freitag fünf Abgeordnete gegen den Kompromiss, einer enthielt sich. Besonders umstritten ist die von der Union im Vermittlungsergebnis durchgesetzte neue Zumutbarkeitsregelung für die Jobannahme. Bei den Grünen gab es keine Probeabstimmung. Allerdings haben vier Abgeordnete (Christian Ströbele, Peter Hettlich und Jutta Dümpe-Krüger, Werner Schulz) angekündigt, gegen schärfere Zumutbarkeitsregeln für Langzeitarbeitslose votieren zu wollen. Nach dem umstrittenen Passus des Kompromisses müssen Langzeitarbeitslose jede Arbeit annehmen….Bei voller Anwesenheit können sich SPD und Grüne bei normalen Abstimmungen acht Abweichler leisten. Für einige Gesetze ist aber die Kanzlermehrheit aller gewählten Abgeordneten möglich, für die sich Rot-Grün nur vier Abweichler erlauben kann…SPD-Fraktionschef Franz Müntefering ist zuversichtlich: In der ZDF-Sendung `Berlin Mitte? am Donnerstagabend sagte er: ´Das wird morgen für uns auf jeden Fall ein guter Tag sein, für die Koalition insgesamt.´ Er warb erneut für die Zustimmung zum Reformpaket und eine eigene, rot-grüne Mehrheit. Mit der `Agenda 2010` habe die Regierung eine `Spur der Erneuerung in Deutschland` gelegt, betonte Müntefering. Im nächsten Jahr werde der Reformkurs fortgesetzt. Mit Blick auf die Zumutbarkeitsregelung für Langzeitarbeitslose sagte Müntefering zwar, dass auch die Regierung `für verschärfte Zumutbarkeit` sei, zugleich warnte er jedoch vor der Gefahr von Lohndumping. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) forderte in der n-tv-Sendung `Maischberger` die Kritiker auf, ihr Votum nochmals zu überdenken…”
Blicken wir jedoch auf den Gesetzentwurf, dem alle SPD-Bundestagsabgeordneten am 17. Oktober 2003 zugestimmt haben, wird offenbar, dass sich darin bereits eine “Gerechtigkeitslücke”, so der Titel eines späteren Buches von Ottmar Schreiner, in dem er sich kritisch mit der Agenda 2010 auseinandersetzt, auftut.
Dieses Gesetz war nicht nur der kleine Finger, der die damalige Opposition aus CDU/CSU und FDP nach der ganzen Hand des von rot-grün exerzierten Sozialabbaus greifen ließ; es war die ganze Hand, die die Arbeitnehmer- und Sozialrechte schliff, und der schließlich für noch größere Härte und “Effizienz” mit der Verabschiedung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 19. Dezember 2003 noch einige weitere Werkzeuge zugeschanzt wurden. Das ganze wurde dann noch einmal 2006 von SPD und CDU/CSU durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende verschärft; bei der namentlichen Abstimmung über diese letzten Verschärfungen am 1. Juni 2006 stimmte Ernst Dieter Rossmann - ich erwähne ihn, weil er immerhin Vorsitzender der Parlamentarischen Linken in der SPD ist – immer noch dafür und auch, jetzt wieder im Bundestag, Andrea Nahles. Während lediglich Ottmar Schreiner und Lothar Mark von der SPD bei diesem Gesetz mit Nein stimmten, schafften es “Linke” wie Hilde Mattheis und Klaus Barthel doch auch in dieser Frage tatsächlich nur, sich gemeinsam mit 12 weiteren SPD-Abgeordneten zu enthalten. Ich gebe gern zu, dass ich, um mich über dieses Abstimmungsverhalten zu vergewissern, wieder und wieder durch die Protokolle geblättert habe.
Der Gesetzentwurf, dem am 17. Oktober 2003 von allen SPD-Abgeordneten zugestimmt wurde, enthielt bereits das Folgende, das wir auch deswegen so ausführlich dokumentieren – und kommentieren -, weil Sprache wie Inhalt viel darüber verraten bzw. erahnen lassen, welche politische Stimmung schon damals geherrscht haben muss und wie weit sich die Politiker von den konkreten Nöten der Menschen und Ausgangsbedingungen am Arbeitsmarkt – viel mehr Arbeitslose als offene Stellen – entfernt hatten (vgl. hierzu die Zusammenstellung in der Beschlussempfehlung vom 15. Oktober 2003, S. 163ff., über deren Fassung abgestimmt wurde und das fertige Dokument, das anschließend dem Bundesrat zuging: Bundesrat Drucksache 731/03 sowie Bundesanstalt für Arbeit, Hauptstadtvertretung, Hartz IV, Stand: 17.10.2003):
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe).
Dazu heißt es in jener Fassung u.a.:
“Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die
Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben,
stärken…”
In “§ 2 Grundsatz des Forderns” heißt es u.a.:
“Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.”
Und:
“Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener
Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt
aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.”
In “§ 9 Hilfebedürftigkeit” heißt es u.a.:
“(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine
Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit
ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht
oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor
allem nicht
1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit
2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen
sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen,
insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer
Sozialleistungen erhält.
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben,
sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen.
Bei minderjährigen unverheirateten Kindern,
die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft
leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres
Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder
Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen
und Vermögen der Eltern oder des Elternteils zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf
aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person
der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs
zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.”
Und:
“Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit
Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass
sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren
Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.”
Unter § 10 Zumutbarkeit heißt es:
“(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit
zumutbar, es sei denn, dass
1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch
nicht in der Lage ist,
2. die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung
seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren
würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere
körperliche Anforderungen stellt,
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes
oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die
Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet
hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine
Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf
sonstige Weise sichergestellt ist; die Agentur für Arbeit
soll in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Träger der
Sozialhilfe darauf hinwirken, dass Erziehenden vorrangig
ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten
wird,
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen
nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere
Weise sichergestellt werden kann,
5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund
entgegensteht, insbesondere für die Arbeit nicht das
maßgebliche tarifliche Arbeitsentgelt oder mangels
einer tariflichen Regelung das ortsübliche Arbeitsentgelt
gezahlt wird; § 121 Abs. 2 des Dritten Buches
gilt entsprechend.”
Der Punkt 5. war eine “Klarstellung”, die im Rahmen der Beschlussempfehlung erfolgte, und wurde explizit mit der Gefahr des Lohndumpings begründet: “Mit dieser Änderung soll Lohndrückerei und Lohndumping verhindert werden [Artikel 1 § 10 Abs. 1 Nr. 5].”
Eine sicherlich ganz zentrale Verbesserung; ob sie es allerdings angesichts der anderen Zumutbarkeitsregeln und Sanktionsmittel, die wir ebenfalls weiter unten noch dokumentieren, rechtfertigt, von einer “deutlich großzügigeren Neuregelung zu sprechen”, wie Ottmar Schreiner und andere es in ihrer Erklärung nach § 31 GO zu ihrem Abstimmungsverhalten tun, auf die wir weiter unten ebenfalls noch zu sprechen kommen, erscheint doch zumindest fragwürdig. Der Punkt 5. ist in der oben erwähnten späteren Fassung nach Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses, die am 19. Dezember 2003 abgestimmt wurde, wieder entfallen.
Und es heißt weiter:
“(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit des erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen entspricht, für die er ausgebildet
ist oder die er ausgeübt hat,
2. sie im Hinblick auf die Ausbildung des erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen als geringerwertig anzusehen ist,
3. der Beschäftigungsort vom Wohnort des erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs-
oder Ausbildungsort,
4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen
Beschäftigungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an
Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.”
In “§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen” heißt es:
“(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände
zu berücksichtigen.
(2) Vom Vermögen sind abzusetzen
1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 200 Euro je vollendetem
Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
und seines Partners, mindestens aber jeweils 4 100 Euro;
der Grundfreibetrag darf für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
und seinen Partner jeweils 13 000 Euro nicht übersteigen,
2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich
als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich
seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,
3. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen,
soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand
auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung
nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten
Ansprüche 200 Euro je vollendetem Lebensjahr des
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners,
höchstens jedoch jeweils 13 000 Euro nicht
übersteigt,
3. ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe
von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden
Hilfebedürftigen.
(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
1. angemessener Hausrat,
2. ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft
lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
3. vom Inhaber als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete
Vermögensgegenstände in angemessenem
Umfang, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige oder
sein Partner von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung befreit ist,
4. ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener
Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,
5. Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung
oder Erhaltung eines Hausgrundstücks
von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses
zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger
Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck
durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens
gefährdet würde,
6. Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich
unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine
besondere Härte bedeuten würde.
Für die Angemessenheit sind die Lebensumstände während
des Bezugs der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
maßgebend.
(4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen.
Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend,
in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung
der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
gestellt wird, bei späterem Erwerb von Vermögen
der Zeitpunkt des Erwerbs. Wesentliche Änderungen des
Verkehrswertes sind zu berücksichtigen.”
Und auch Sanktionen sind bereits festgelegt in “§ 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II” , wo es u.a. heißt:
“(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags
nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert
der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden
Regelleistung abgesenkt, wenn
1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung
über die Rechtsfolgen weigert,
a) eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,
b) in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten
zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang
Eigenbemühungen nachzuweisen,
c) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit
aufzunehmen oder fortzuführen, oder
d) zumutbare Arbeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 auszuführen,
2. der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz Belehrung über
die Rechtsfolgen eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung
in Arbeit abgebrochen oder Anlass für den Abbruch gegeben hat.
Dies gilt nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige
einen wichtigen Grund für sein Verhalten nachweist.
(2) Kommt der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz
schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen einer Aufforderung
der Agentur für Arbeit, sich bei ihr zu melden oder
bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin
zu erscheinen, nicht nach und weist er keinen wichtigen
Grund für sein Verhalten nach, wird das Arbeitslosengeld
II unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten
Stufe um 10 vom Hundert der für den erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt.
(3) Bei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 1
oder Absatz 2 wird das Arbeitslosengeld II zusätzlich um
jeweils den Vomhundertsatz der nach § 20 maßgebenden
Regelleistung gemindert, um den es in der ersten Stufe nach
Absatz 1 gemindert wurde. Hierbei können auch die Leistungen
nach den §§ 21 bis 23 betroffen sein. Bei einer Minderung
der Regelleistung um mehr als 30 vom Hundert
kann die Agentur für Arbeit in angemessenem Umfang
ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen.
Die Agentur für Arbeit soll Leistungen nach Satz 3
erbringen, wenn der Hilfebedürftige mit minderjährigen
Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt. Der erwerbsfähige
Hilfebedürftige ist vorher über die Rechtsfolgen nach den
Sätzen 1 bis 4 zu belehren.”
Wenn Ottmar Schreiner vor wenigen Tagen bei Anne Will (ab Minute: 00:57:49) darauf verweist, dass Kürzungen von Hartz IV verfassungswidrig seien, weil Hartz IV ja nur das Existenzminimum sichere, ist das wohl ein offensichtlicher Widerspruch zu seinem damaligen Abstimmungsverhalten. Ottmar Schreiner bei Anne Will am 28. November 2012: “Wenn aber das Existenzminimum verfassungsfest ist, dann ist jede Kürzung, bis hinein zur kompletten Streichung, verfassungswidrig.”
Wie schon bei der Teilprivatisierung der Rente dient die “Erklärung nach § 31 GO” auch hier offensichtlich der Gewissensberuhigung bzw. Rechtfertigung, dennoch für den oben dokumentierten Gesetzentwurf gestimmt zu haben. Wie schon im Beitrag zur Teilprivatisierung der Rente festgehalten, gilt auch hier:
“Der skizzierte Vorgang ist deswegen interessant, weil er deutlich macht, dass damals wie heute die SPD-Linke ihre Positionierung zum entscheidenden Zeitpunkt nicht in Abstimmungsverhalten umsetzt, sondern ihre Überzeugung ganz offensichtlich der Parteidisziplin unterordnet.
Die bei solch Gewissensentscheidungen übliche ´Erklärung nach § 31 GO´ unterstreicht diese politische Janusköpfigkeit. § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages besagt:
´§ 31 Erklärung zur Abstimmung
(1) Nach Schluß der Aussprache kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist. Der Präsident erteilt das Wort zu einer Erklärung in der Regel vor der Abstimmung.
(2) Jedes Mitglied des Bundestages kann vor der Abstimmung erklären, daß es nicht an der Abstimmung teilnehme.”
Spiegel online konnte am Tag der Abstimmung unter der Überschrift “Das Spiel ist aus – das Spiel geht weiter” entsprechend berichten:
“16 Abgeordnete der SPD und neun der Grünen haben trotz ihres Ja am Ende ihr Gewissen erleichtert, in dem sie schriftlich Erklärungen dazu abgaben. Ein im parlamentarischen Arbeitsleben durchaus üblicher Vorgang. An der Zustimmung selbst ändert das natürlich nichts. Jetzt gehen die Hartz-Gesetze erst einmal in den Bundesrat, dann in den Vermittlungsausschuss, dann wieder zurück in den Bundestag.”
Atmosphärisch interessant auch diese Passage im selben Beitrag, die deutlich macht, welcher Belastung Politiker wie Schreiner ausgesetzt waren und in welcher Macht sich Kanzler Schröder, aber auch Jürgen Trittin sonnten:
“Ottmar Schreiner hat es eilig. Er muss zum zweiten Mal an diesem Tag über Hartz III und Hartz IV abstimmen, nachdem es zuvor eine Auszählungspanne gegeben hat. Der SPD-Linke hat viel mitgemacht in den vergangenen Wochen. Und er hat, zusammen mit fünf anderen Parteikollegen, durch seine Haltung dem Kanzler und seiner Fraktionsführung wohl ebenso viel Kraft und Nerven gekostet. Schreiner wird am Freitag im Bundestag den Arbeitsmarktreformen zustimmen und damit Gerhard Schröder zur eigenen Mehrheit verhelfen. Er kann es tun, weil er Korrekturen durchsetzen konnte. Zufrieden sieht der Saarländer trotzdem nicht aus. Er weiß, dass die Richtung der Reformen gegen seine Überzeugung geht. `Meine Laune hält sich in Grenzen`, sagt er. Im Gehen, die Treppe hochsteigend, dreht er sich nochmals um und sagt: `Nach all den Wochen bin ich reif für die Südsee.´
Schröders Cafeteria-Besuch
Die Sonne strahlt in den Bundestag, als wollte der Herbst wenigstens für die Mühsal der vergangenen Wochen entschädigen. Der Kanzler kommt heran und geht Hand in Hand mit seiner Frau in die Cafeteria des Bundestages. Doris Schröder-Köpf sieht Jürgen Trittin, winkt ihm zu. Der Umweltminister steht von seinem Platz auf, beugt sich zur Kanzlergattin hinunter, gibt Küsschen. Dann geht das Kanzlerpaar weiter und lässt sich an einem Tisch nieder, zusammen mit Manfred Bissinger, Ex-Chefredakteur der eingestellten Zeitung “Die Woche” und einem weiteren Journalisten. Man speist, man raucht. Schröder nutzt seine knappe Zeit zwischen den Abstimmungsgängen zum Entspannen. Am Wochenende geht es für ihn schon wieder weiter.”
Die Erklärung der SPD-Abgeordneten – “Ottmar Schreiner, Rüdiger Veit, Florian Pronold, Willi Brase, Peter Dreßen, Reinhold Hemker, Gabriele Hiller-Ohm, Horst Kubatschka, Götz-Peter Lohmann, Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, René Röspel, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Fritz Schlösser, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” – lautet:
“Trotz großer Bedenken stimmen wir dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu. Der Kern des Gesetzes, nämlich die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, ist dem Grunde nach unstreitig und daher zu begrüßen.”
Ottmar Schreiner, der diese Erklärung mit abgegeben hat, schreibt in seinem Buch “Die Gerechtigkeitslücke – Wie die Politik die Gesellschaft spaltet” allerdings:
“Die Grundsicherung hat nicht mehr, wie die Arbeitslosenversicherung, den (begrenzten) Charakter einer Suchhilfe, die eine qualifikatorische Abwärtsspirale verhindern und deshalb für Arbeitslose den materiellen Zwang abmildern soll, das erstschlechte Jobangebot akzeptieren zu müssen.”
Ist das aber nicht auch schon die notwendige Folge der Zumutbarkeitskriterien, denen auch er zugestimmt hat, wie diesen bereits oben dokumentierten:
“(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entspricht, für die er ausgebildet
ist oder die er ausgeübt hat,
2. sie im Hinblick auf die Ausbildung des erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen als geringerwertig anzusehen ist,
3. der Beschäftigungsort vom Wohnort des erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,…”?
Und sind diese Zumutbarkeitskriterien nicht auch bereits geeignet, insgesamt Druck auf Löhne und Tarife auszuüben? Ich meine schon. Was nun die “Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe” unter die Grundsicherung anbelangt, ist diese keineswegs “dem Grunde nach unstreitig und daher zu begrüßen”, wie die SPD-Abgeordneten in ihrer Erklärung schreiben. Fundamental und problemorientiert widersprechen ihnen in diesem Punkt an gleicher Stelle durchaus überzeugend die CDU-Bundestagsabgeordneten Manfred Kolbe und Robert Hochbaum in ihren Erklärungen nach § 31 GO, die wir am Ende dieses Textes zitieren.
Weiter heißt es in der Erklärung der SPD-Abgeordneten nach § 31 GO:
“Wir hatten uns allerdings immer für eine kostenneutrale Reform eingesetzt. Auch die Hartz-Komission, deren Arbeit dem Gesetz zugrunde liegt, hatte sich durch die Zusammenführung zwar deutliche Effizienzgewinne versprochen, generelle Leistungskürzungen aber abgelehnt. Das Gesetz wird bei einem kleineren Teil der bisherigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe zu einem vorrübergehend höheren Einkommen führen, solange sie bei einem sehr niedrigen Transfereinkommen den auf zwei Jahre befristeten Zuschlag zur Grundsicherung erhalten. Bei einem erheblich größeren Teil der bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger bewirkt das Gesetz hingegen entweder den Wegfall von Unterstützungsleistungen oder deutliche Kürzungen.”
Einmal dazwischen gefragt: Kann es wirklich sein, dass im vollen Bewusstsein dieser Konsequenzen jene Abgeordneten dennoch zugestimmt haben? Die Antwort lautet: Ja. Und wie kann man angesichts dieser Auswirkungen die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für “dem Grunde nach unstreitig” halten und “begrüßen”?
Weiter heißt es in der Erklärung nach § 31 GO:
“Um absehbaren Verarmungsrisiken entgegenzuwirken, waren substanzielle Nachbesserungen unabdingbar. Dies gilt im Wesentlichen für drei Bereiche: Wichtig ist die nunmehr im Gesetz erfolgte Regelung, dass Beschäftigung für Arbeitslose nur dann zumutbar ist, wenn das tarifliche bzw. ortsübliche Entgelt bezahlt wird. Damit soll verhindert werden, dass die Notlage von Arbeitslosen zu Lohndumping missbraucht werden kann.”
Das ist, wie oben bereits angemerkt, nun wirklich ein ganz wesentlicher positiver Punkt – der allerdings nicht die vielen anderen negativen, die Arbeitnehmer unter Druck und Sanktionen setzenden Punkte aufwiegt. Durchaus Recht zu geben ist Ottmar Schreiner daher, wenn er in seinem Buch “Die Gerechtigkeitslücke” feststellt:
“Wenn die Integration in Arbeit nicht mehr das Ziel, sondern allenfalls ein Mittel zur Vermeidung oder Verringerung von Hilfebedürftigkeit ist, dann ist es nur konsequent, dass nicht nur gute, sondern jede (noch so prekäre) Arbeit zumutbar ist, die den Zahlbetrag der Hilfeleistung entlastet.
So verstanden – Schreiner bezieht sich hier natürlich auf die heute geltenden Hartz IV-Bestimmungen, in denen der Passus, dass das tarifliche oder ortsübliche Entgelt gezahlt werden muss, wieder herausgenommen wurde – war das Gesetz in seiner am 17. Oktober 2003 verabschiedeten Fassung inkonsequent. Denn auch dort hieß es bereits unübersehbar in “§ 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende”:
“Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden
oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt
oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert
wird,…”
Weiter heißt es in der Erklärung nach § 31 GO:
“Von besonderer Bedeutung ist auch die gesetzliche Klarstellung, dass im Falle von Arbeitslosigkeit Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Kindern und umgekehrt grundsätzlich ausgeschlossen bleiben. In hohem Maße unverständlich war auch die dem Gesetzentwurf ursprünglich zugrunde liegende Regelung, wonach Arbeitslose bis auf geringe Ausnahmen Alterssicherungsersparnisse hätten aufbrauchen müssen, bevor sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hätten geltend machen können. Die deutlich großzügigere Neuregelung macht das Gesetz etwas erträglicher.”
Das Wort großzügig im Rahmen dieser Gesetzgebung zu benutzen bzw. damit die Erklärung abzuschließen, ist abschließend bewertet schon ein starkes Stück, um nicht zu sagen zynisch – oder einfach nur realitätsfremd, was die Sache ja nicht besser macht.
Interessant in diesem Zusammenhang auch, dass die Verfasser der Erklärung mit keinem Wort auf die im Gesetzentwurf bereits enthaltenen “Anreize und Sanktionen” eingehen! Man setze dagegen einmal die Erklärung nach § 31 GO des CDU-Abgeordneten Manfred Kolbe, der die Sanktionen an selbiger Stelle grundsätzlich begrüßt, aber absolut nachvollziehbar, am Schicksal der Menschen teilhabend, die konkreten Ausgangsvoraussetzungen vor Augen auch volkswirtschaftlich richtig argumentiert:
“Das Ziel, Anreize zu setzen, damit verstärkt Arbeitsverhältnisse eingegangen werden, kann dort nicht erreicht werden, wo es keine Arbeit gibt. In Sachsen waren im Sommer dieses Jahres 400.000 Menschen arbeitslos gemeldet; dem standen nur ca. 18.000 gemeldete offene Stellen gegenüber. Was fehlt sind Arbeitsplätze, da die Menschen arbeiten wollen.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe trifft überproportional den Osten. Allein in Sachsen sind über 180.000 Arbeitslosenhilfebezieher von teilweise massiven Einkommenskürzungen betroffen. Diese Einkommenskürzungen treffen Menschen, die ohnehin schon sehr sparsam leben müssen und denen dann noch kaum eine Teilname am gesellschaftlichen Leben möglich sein wird.
Der Kaufkraftverlust aufgrund der genannten Einkommensverluste wird allein in Sachsen rund 330 Millione Euro betragen. Dies wird auch den örtlichen Mittelstand massiv treffen.”
Robert Hochbaum, ebenfalls CDU-Abgeordneter, zeichnet in seiner Erklärung nach § 31 GO ein vergleichbar düsteres Bild und kommt zu dem Schluss:
“Angesichts der genannten Punkte ist zu befürchten, dass Armut und soziale Ausgrenzung vor allem in den neuen Bundesländern angesichts der hohen Zahl von Arbeitslosenhilfebeziehern massiv zunehmen werden. Ich kann es darum nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, einem Gesetz zuzustimmen, dass in den neuen Bundesländern so stark in die Sozialstrukturen eingreift. Ich bitte, meine Beweggründe zu akzeptieren.”
Hans-Christian Ströbele und andere Grüne, die dem Gesetzentwurf ebenfalls zugestimmt haben, kritisieren neben den Punkten, die auch die SPD-Abgeordneten thematisieren, die Sanktionen:
“Für unzumutbar halten wir nach wie vor, dass jungen Menschen unter 25 Jahren bei so genannter Nichtkooperation scharfe Sanktionen drohen…”
Wie aber, diese Frage stellt sich auch hier, kann man einem Gesetz zustimmen, das man für unzumutbar hält? Aber, immerhin, im Unterschied zu den zitierten SPD-Abgeordneten hatte Ströbele 2007 die sympathische Aufrichtigkeit zu sagen: “In der Auseinandersetzung um die Hartz-Gesetze und die Agenda 2010 habe ich Kompromisse gemacht, die ich mir vorher nie habe vorstellen können.” In Anbetracht der allgemeinen Schönfärberei und Selbstdarstellung muss man das finde ich sehr anerkennen. Er hat auch – wie die sechs erwähnten SPD-Abgeordneten – am 19. Dezember 2003 mit Nein gegen die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gestimmt, die die Zumutbarkeitsregeln noch einmal verschärft hat. Mit ihm stimmten auch fünf weitere Grüne mit Nein.
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Wirtschaft und Gesellschaft hat jetzt auch eine und freut sich über jedes “Gefällt mir”.
Wenn nur 100 Wirtschaft und Gesellschaft abonnieren…
Dieser Text ist mir etwas wert
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