Vor geraumer Zeit habe ich an dieser Stelle ausführlicher die realitätsfremde Mindestbeitragsbemessungsgrenze (sie beträgt 2013: 2021 Euro!) für Selbständige thematisiert. Jetzt erreichte mich ein Schreiben meiner Krankenkasse, die DAK, die mich unnötigerweise, auf folgenden Sachverhalt hinweist:
“Sehr geehrter Herr Hild,
Sie sind hauptberuflich selbstständig erwerbstätig. Die Beitragseinstufung erfolgt derzeit einkommensbezogen (Anmerkung T.H.: Wer hätte das gedacht!).
Voraussetzung für die einkommensbezogene Einstufung ist, dass
- die beitragspflichtigen Einnahmen unterhalb der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung (2013 = 3.937,50 Euro) liegen
und
- darüber ein entsprechender Nachweis erbracht wird…”
Hier meine Antwort an die DAK, die ich hier wiedergebe, weil sie, denke ich, viele kleine Selbständige betrifft, denen es ähnlich ergeht:
“Liebe DAK (so ist Ihr Schreiben an mich unterzeichnet),
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7.2.2013.
Sie können ganz beruhigt sein: Meine beitragspflichtigen Einnahmen liegen weit, sehr weit „unterhalb der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung (2013: 3.973,50 Euro)“. Meine Einnahmen lagen 2012 sogar weit, sehr weit unter Ihrer in meinen Augen unerhörten und realitätsfremden Mindestbeitragsbemessungsgrenze und dem daraus resultierenden Beitrag, den ich dennoch immer pünktlich zahle – solange jedenfalls mich eben Ihre Beitragsbemessungsgrenze und der daraus resultierende Beitrag nicht endgültig in den Ruin treiben. Auch in 2013, soweit überschaubar, werden meine Einnahmen weit, sehr weit unter Ihrer Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Meinen Einkommenssteuerbescheid, den Sie in Ihrem Schreiben angefragt haben, erhalten Sie, sobald ich ihn erhalte. Ende März wird meine Steuerberaterin meine Unterlagen für 2012 bearbeiten. Mit ihm erhalten Sie dann auch die von Ihnen mitgesendete Erklärung (ansonsten bitte ich Sie zukünftig einen Briefumschlag mit Rückporto mitzusenden!).
Generell gilt: Sie können sich wirklich auf meine Beitragsehrlichkeit verlassen, da ich ein vehementer Verfechter der gesetzlichen sozialen Sicherungssysteme bin – auch wenn jene (Mindest!-)Beitragsbemessungsgrenze für die meisten kleinen Selbständigen einen absoluten Irrsinn und eine schreiende, die Existenz gefährdende Ungerechtigkeit darstellt, vor allem in Relation zur Beitragsbemessungsgrenze „nach oben“ (vgl. hierzu: Krankes deutsches Krankenversicherungssystem oder: Der Grund, warum viele Selbständige in Zahlungsnot geraten). Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie inständig einmal zu überlegen, mit welchen Schreiben Sie Ihre Versicherten behelligen und damit von der Arbeit abhalten, mit der viele kaum genug verdienen, um Ihre Beiträge bezahlen zu können.
Freundliche Grüße,
Florian Mahler
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