“Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Verordnungsregelung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten nichtig ist”, berichtete gestern nicht nur das Rechtsportal Juris. Was jetzt auch juristisch nichtig (allerdings noch nicht rechtskräftig) ist, war aber politisch und ökonomisch von Beginn an verkehrt. Schade nur, dass von den Politikern und Ökonomen keiner so genau hinschaut wie bei den Juristen. Vielleicht liegt es ja daran, dass die Juristen durch die Paragraphen, die sie heranziehen müssen, vor dem Lobbyismus der Wirtschaftsvertreter geschützt sind – sofern diese Paragraphen noch nicht von den lobbyanfälligen Politikern im Sinne der Industrie verändert worden sind. Schlimm auch, dass die so genannten Leit-Medien zu unser aller Leidwesen nicht so genau hinschauen. Keiner hat nachgeschaut: Zur Stromkostendiskussion im Allgemeinen und der Netzkostenbefreiung für stromintensive Unternehmen im Besonderen (vollständiger Beitrag nur im Abonnement)
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