Mindestlohn: Noch einmal zum Vorsitzenden des Unverständigenrats – Wann trägt sich ein Arbeitsplatz wirtschaftlich?

Wir haben uns gestern bereits den Behauptungen – denn mehr sind es nicht, was der Vorsitzende des Unverständigenrats in die Welt posaunt – angenommen und aufgezeigt, dass die Entwicklungen in den Hoch-Mindestlohnländern dem Vorsitzenden des Unverständigenrats widersprechen. Ein Satz von ihm, der in den einschlägigen Medien jetzt wie gewohnt nicht hinterfragt wiedergegeben wird, kann darüber hinaus noch einmal ganz grundsätzlich dazu beitragen, festzustellen, was zur Bestimmung eines Mindestlohns, ja zur Bestimmung des Lohns, der Arbeitnehmerentgelte generell, dienen muss.

Christoph M. Schmidt sagt:

“Jeder Arbeitsplatz müsse sich wirtschaftlich tragen, sonst falle er weg, schrieb der Präsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in einem Gastbeitrag für die ´Bild am Sonntag´.” So jetzt auch Spiegel online.

Soeben sehe ich, dass der Kommentar von Schmidt nunmehr auch original online zu lesen ist. Und es ist schon Irre, wozu sich ein solch hochdotierter Ökonom wie Schmidt hergibt. Man muss das auch einmal im Spiegel der Geschichte der Wirtschaftswissenschaft betrachten, auf die ich unten noch kurz eingehe. Es ist ein desaströser intellektueller und in meinen Augen auch moralischer Niedergang, der wohl nirgendwo in der Welt so um sich gegriffen hat, um sich greifen konnte, wie im autoritätsgläubigen und -hörigen Deutschland.

Es spricht wiederum für den Unverstand, nicht nur des Vorsitzenden des Unverständigenrats, sondern auch der Medien, dass Schmidt keine Definition dafür liefert, liefern muss, wann sich denn ein Arbeitsplatz wirtschaftlich trägt und wann nicht. Er braucht nur zu drohen! Das ist die asoziale Komponente – man muss dies ganz deutlich aussprechen – die uns nun schon seit Jahrzehnten verfolgt und maßgeblich dazu beigetragen hat, dass sich Einkommen und Vermögen dermaßen konzentriert haben und die Gesellschaft in Arm und Reich gespaltet hat. So betrachtet verhält sich Christoph M. Schmidt auch nicht wie ein Wissenschaftler, der ja zumindest den Anspruch erfüllen muss, seine Thesen auch zu begründen. Nun könnte man einwänden: Dafür lässt ein Kommentar in der Bild keinen Platz. Dagegen lässt sich aber wiederum einwänden, dass man eine Begründung sehrwohl in ein, zwei Sätzen zumindest andeuten kann. Ansonsten muss man einfach als “Chef der Wirtschafsweisen” diese Art Kommentare unterlassen, will man sich nicht an dem weitverbreiteten “Spiel” beteiligen, die Menschen zu verdummen und zu verhindern, dass diese auf berechtigte und ökonomisch vernünftige Art und Weise am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt teilhaben. Wenn einer also “mit dem Feuer spielt“, dann sind es Leute vom Schlage eines Christoph M. Schmidt. Bestenfalls könnte er noch als Vertreter der deutschen Exportindustrie durchgehen, aber selbst die macht sich inzwischen mehr Gedanken, als der Vorsitzende des Unverständigenrats. Insofern hat einer der Kommentatoren bei Spiegel online durchaus Recht, wenn er bezogen auf Schmidt schreibt: “Recht hat er…8,50 wären entschieden zu viel Lohn für ihn.”

Was also macht einen Arbeitsplatz wirtschaftlich tragfähig? Mindestlohn: Noch einmal zum Vorsitzenden des Unverständigenrats – Wann trägt sich ein Arbeitsplatz wirtschaftlich? (vollständiger Beitrag nur im Abonnement)


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