Der heute Vormittag im Deutschen Bundestag debattierte Gesetzentwurf zur Erhöhung der Politikerbezüge beruft sich auf das Grundgesetz (kursive Hervorhebung, T.H.): “Abgeordnete haben nach Artikel 48 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung und eine entsprechende Altersentschädigung”, heißt es im Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Rechtfertigung dafür, dass die Bundestagsabgeordneten ihre Bezüge auf die der “Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 des Bundesbesoldungsgesetzes [BBesG] mit der Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes und ohne Familienzuschlag)” erhöhen wollen…Politikerbezüge/Diäten: Warum höhere Diäten Bundestagsabgeordnete nicht unabhängiger, sondern abhängiger machen (vollständiger Beitrag nur im Abonnement)
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