Sehr geehrter Herr Lemb,
ich möchte Sie hiermit herzlich dazu einladen, zu der von Ihnen im Editorial Ihres aktuellen Newsletters getroffenen Aussage einen Gastbeitrag für Wirtschaft und Gesellschaft – Analyse & Meinung zu schreiben.
Sie schreiben darin: “Die IG Metall hat auch deutlich gemacht, dass Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage für die energieintensive Industrie beibehalten werden müssen.”
Uns interessiert, womit Sie dies deutlich gemacht haben (siehe dazu auch hier). In diesem Zusammenhang interessiert uns besonders, ob Sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der von der EEG-Ausgleichsregelung profitierenden Wirtschaftszweige und Unternehmen geprüft haben und wenn ja, nach welchen Kriterien.
Die Klärung dieser Fragestellung mittels einer allgemeinverständlichen, empirisch nachvollziehbaren Argumentation würde sicherlich die Akzeptanz der Ausgleichsregelung erhöhen, sollte Ihre Analyse denn zum Ergebnis haben, dass die energieintensiven Industrien sich ohne die Ausgleichsregelung nicht im internationalen Wettbewerb behaupten können. Im Rahmen eigener Analysen konnten wir kein Wettbewerbsproblem energieintensiver Industriezweige erkennen, sondern stellten fest, dass sie sich gut auch ohne Ausgleichsregelung im internationalen Wettbewerb behaupten können müssten. Noch dazu mussten wir feststellen, dass die Prüfung der Wettbewerbsfähigkeit bisher nicht Gegenstand der Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage ist.
Desweiteren erscheint uns von Interesse, welche Möglichkeiten die IG-Metall sieht, eine etwaige Ausgleichsregelung für die Industrie mit Investitionsanreizen zur gezielten Steigerung der Energieeffizienz zu verbinden, wie zum Beispiel durch eine jährliche Absenkung der Ausgleichsregelung.
Vom Umfang Ihres Textes sind Sie frei, da wir online publizieren. Anders als viele Eigenbeiträge, die im Abonnement erscheinen, veröffentlichen wir Gastbeiträge grundsätzlich frei für alle Leserinnen und Leser.
Freundliche Grüße,
Florian Mahler
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