Heute findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Mindestlohngesetzes statt. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es: “Durch die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns werden Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt.” Beurteilen Sie selbst, ob Sie sich durch einen Mindestlohn von 8,50 Euro “vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt” fühlen, oder ober ein Mindestlohn von 8,50 Euro nicht selbst einen unangemessen niedrigen, Existenz gefährdenden, von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließenden Lohn darstellt. Nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit und gemessen am Niedriglohnschwellenwert des europäischen Amts für Statistik jedenfalls sind 8,50 Euro nicht Existenz sichernd. Interessant zu lesen übrigens, dass die Sitzungen der Mindestlohnkommission hinter verschlossenen Türen stattfinden sollen: “Die Sitzungen der Kommission sind nicht öffentlich; der Inhalt ihrer Beratungen ist vertraulich.” In meinen Augen ein Skandal! Nach den Erfahrungen mit der Agenda 2010, die nicht zuletzt überhaupt erst einen Mindestlohn notwendig gemacht hat, und der unrühmlichen Rolle, die auch die Gewerkschaften dabei gespielt haben, hätte hier endlich Öffentlichkeit hergestellt werden müssen. Wir nehmen diesen Termin zum Anlass, Sie noch einmal auf eine Auswahl unserer ausführlichen Analysen zum Mindestlohn aufmerksam zu machen.
Weltfremde, selbstzufriedene Gewerkschaftsvertreter
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