Skizzen: Mindestlohn für Taxifahrer – Wird ver.di dabei helfen, 8,50 Euro für Taxifahrer 2015 zu verhindern?

Unter der Überschrift “Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn ist gestiegen” meldete das Statistische Bundesamt im September 2012: “Besonders hoch war 2010 der Anteil von Beschäftigten mit Niedriglohn bei Taxifahrer/-innen (87,0 %).” Unwahrscheinlich, dass sich daran seitdem etwas geändert hat. Jetzt wollen laut Zeitungsmeldungen der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband und ver.di über einen eigenen Mindestlohn-Tarifvertrag verhandeln, um die ohnehin nicht Existenz sichernden 8,50 Euro ab 2015 für die Taxifahrer zu verhindern.

Das Ziel: Der Stundenlohn der Taxifahrer soll erst 2017 8,50 Euro betragen. Das Mindestlohngesetz sieht solche Regelungen vor. Eines seiner vielen Schwächen. Mal sehen, ob ver.di im Namen der Tarifautonomie dabei hilft, Unternehmen am Leben zu erhalten, die nicht einmal 8,50 die Stunde zahlen können (oder dies auch nur meinen) und so Hungerlöhne per Tarifvertrag legitimiert.

Hintergrund zum Mindestlohn hier.

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