Im Januar 2014 haben wir erneut damit begonnen, zu prüfen, wie häufig PolitikerInnen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Wort kommen. Zum Hintergrund und zur Relevanz dieser Arbeit verweisen wir auf den in 2013 allen Leserinnen und Lesern vorgestellten Beitrag. Im Jahr 2014 hatte es so gravierende Ungleichgewichte zwischen Parteien gegeben, dass wir vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im März 2014 (“Grundsatz der Vielfaltsicherung”, siehe hier und hier) erwogen haben, das Bundesverfassungsgericht und den zu benachrichtigen. In seiner Antwort auf meinen offenen Brief hatte der Intendant des Deutschlandfunks, Willi Steul, zuvor bereits kritische Recherche-Ergebnisse aus unserer Medienanalyse eingestanden und Besserung gelobt (siehe dazu hier). Der Februar 2015 hatte aber ein weiteres Mal eine geradezu skandalöse Ungleichbehandlung, besonders zwischen den Oppositionsparteien, belegt. Es ist jedoch nicht allein die unterschiedliche Zahl der Interviews, die aufstößt. Im März hatte ich als Herausgeber von WuG daher einen offenen Brief an den Hörfunkrat geschrieben, um auf diese problematische Entwicklung aufmerksam zu machen. Der stellvertretende Vorsitzende des Hörfunkrats, Robert Clemen (CDU), hatte mich daraufhin darüber unterrichtet, dass meine “Beschwerde” bereits auf der Sitzung des Programmausschusses und der Sitzung des Hörfunkrats im März diskutiert werden würde. Er hat mich auch über das Ergebnis informiert, das wir in einem eigenen Beitrag thematisiert haben. Zuvor hatte mir bereits der Intendant des Deutschlandfunks, Willi Steul, auf meine “Beschwerde” geantwortet (siehe ebenda). Zu den Protokollen der Sitzungen gab es wiederum widersprüchliche Angaben. Zuletzt wurde ich vom Vorsitzenden des Hörfunkrats, Frank Schildt (SPD), in einem Brief darüber informiert, dass das Thema im Hörfunkrat lediglich “angesprochen” wurde, es aber keine “formelle Beratung” darüber gegeben hat. Vor diesem Hintergrund ist die Antwort des stellvertretenden Vorsitzenden, Robert Clemen (CDU), natürlich eine glatte Unverschämtheit. Der hatte mich in seinem Schreiben nach der Sitzung des Hörfunkrats darüber informiert, dass das Themen besprochen worden sei und auch zu Ergebnissen geführt habe (siehe sein Schreiben zitiert hier). Daraus ließ sich nur ablesen, dass das Thema nach dem dafür vorgesehenen Verfahren ordentlich beraten wurde. Höchst fragwürdig auch der folgende Passus in dem Brief von Schildt, nach dem der Programmausschuss darüber entscheidet, ob ein Thema im Hörfunkrat ordentlich beraten wird oder nicht. So ist es natürlich einfach, ein unbequemes Thema aus der Beratung herauszuhalten. Demokratische Kontrolle sieht wohl anders aus!
“…Mit der Entscheidung des Programmausschusses vom 11. März entfiel gemäß § 21 Absatz 2 eine weitere Beratung im Hörfunkrat. Sollten Sie dennoch den Hörfunkrat befassen wollen, so bitte ich um eine kurze Mitteilung…”
Das ursprüngliche Anliegen aber war ja gerade, dass sich der Hörfunkrat mit dem Thema befasst. Das bisherige Verfahren ist daher eine unglaubliche Fehlleistung der Verantwortlichen im Programmausschuss und im Hörfunkrat. Selbstverständlich habe ich diese Beratung in einer Mitteilung nunmehr erneut beantragt. Sie sollte am 21. Mai stattgefunden haben. Am Freitag, den 29. Mai, habe ich die zuständige Sachbearbeiterin angeschrieben und gebeten “mir das Protokoll mit dem Wortlaut der
Sitzung des Hörfunkrats vom 21. Mai 2015 per E-Mail zuzusenden.”
Hier nun zunächst die Ergebnisse unsere aktuellsten Recherche für den Monat Mai 2015…Medienanalyse, Mai 2015: Wie häufig kamen die Parteien im öffentlichen Rundfunk zu Wort? (vollständiger Beitrag im Abonnement)
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